Max und Moritz Erlebnisbahn

mit Draisinen


 

Herzlich willkommen auf einer der schönsten Draisinenstrecke Deutschlands!

 

Anders als bei den vielen Flachlandstrecken können Sie hier langfristig über fünf Viadukte und durch einen Tunnel fahren.

 

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Der Name Max und Moritz Bahn

Der Name resultiert aus dem Transport von Eisenerz aus den Schmiedefelder Gruben zur Maxhütte in Unterwellenborn und der Anlieferung zur Porzellanfabrik Moritz in Schmiedefeld

 

Geschichte

 

2321

 

Eröffnung des Teilstücks Probstzella -Taubenbach am 15.10.1898

Eröffnung des Teilstücks Taubenbach -Wallendorf am 18.01.1899

Eröffnung des Teilstücks Wallendorf - Ernstthal am 01.11.1913

 

 

Einstellung des Verkehrs am 22.1.1997

 

Eisenbahn16a

 

Die 23km lange Strecke mit fünf bis zu 31m hohen und 258m langen  Viadukten und einem Tunnel führt vom DB Bahnhof Probstzella (365mNN) über die Bahnhöfe Zopten, Gräfenthal, Gebersdorf, Lippelsdorf, Schmiedefeld bzw. Taubenbach (661mNN), Lichte-Ost, Lichte bis nach Ernstthal (770mNN). Ab Ernstthal verkehrt dann wieder die Südthüringen Bahn.

 

 

Die Wiederbelebung

Im Jahr 2006 fing alles damit an, dass sich der Schlossherr von Schloß Wespenstein aus Gräfenthal von einem Draisinenclub in Hamburg eine Draisine kaufte. Die Probefahrt fand am 17.4.2006 auf dem Bahnhof Gräfenthal statt.
Der Deutsche Bahnkundenverband pachtete dann 2007 die Strecke und kümmert sich seither um die Infrastruktur.

 

 

Der Förderverein

Der Förderverein des Deutschen Bahnkunden Verbandes wurde 2008 gegründet.

 

A 05042008(002)a

 

Mit Hilfe der Feuerwehren erfolgt 2008 das Freischeiden der Strecke. Der Schlossherr von Schloß Wespenstein sponsorte das Bier und jeweils ein Bürgermeister der Anliegerorte Gulasch aus der Gulaschkanone.

 

 

Termine und Buchung

Die Draisinen können samstags und sonntags zwischen 10 und 19Uhr telefonisch oder persönlich im Schloß Wespenstein gebucht werden, siehe Rubrik Kontakte. Abfahrten sind alle drei Stunden, also um 10 Uhr, um 13 Uhr und um 16 Uhr. Nur mit Voranmeldung!

 

Offizielle Eröffnung der Strecke am 13.9.2008, siehe unten.

 

Fahrstrecke und Preise, Personenanzahl

 

RbdErfurt1967k

 

Die Fahrten beginnen alle am Bahnhof Schmiedefeld bei Gräfenthal. Vorsicht, es gibt 2 Schmiedefeld: die richtige Postleitzahl lautet 98739 !!!

 

Erleben Sie bis zum Bahnhof Lichte-Ost die schöne Aussicht und lassen Sie sich dann über das Viadukt in Lichte mühelos herunterrollen. Dann geht es bergauf durch den Wald und über das Finsterer Grund Viadukt bis fast nach Ernstthal. Hier ist Endstation. Die Draisine wird gedreht und Sie fahren zuerst berab und das letzte Stück wieder bergauf zurück zum Bahnhof Schmiedefeld. Für ganz Durchtrainierte gibt es am Ende noch die Möglichkeit durch den schönen Thüringer Wald bergab bis zum Lippelsdorfer Tunnel und zurück zum Bahnhof Schmiedefeld zu fahren.

 

Es stehen Fahrraddraisinen für 1-3 Personen und 3-5 Personen zur Verfügung. Für ganz Untrainierte wird eine Draisine ohne Muskelkraft für maximal 12 Personen empfohlen. Man kann auch mehrere Draisinen mieten.

 

Die Fahrt dauert etwa zwei bis drei Stunden und kostet für Erwachsene 15 Euro und für Kinder 5 Euro.

Im Preis enthalten ist ein Freigetränk in der Schlossgaststätte von Schloss Wespenstein.

 

 

 

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Kontakte und Anfragen

Förderverein Max und Moritzbahn

Dr. Wehr

Schloß Wespenstein,

Schloßberg 1,

98743 Gräfenthal.

 

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Anmeldungen unter webmaster@schloss-wespenstein.de

Oder

Tel 0176 9653 2338 oder Tel 0151 12555257

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Gräfenthal liegt in Thüringen südlich von Saalfeld zwischen Reichmannsdorf (B281) und Probstzella (B85).

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s):

·         Alle Fahrten werden vom Förderverein Max und Moritzbahn veranstaltet.

·         Alle Fahrten finden auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Fördervereins statt. Das gilt insbesondere für Personenschäden.

·         Bei Beschädigungen an den Draisinen haftet der Fahrer vollumfänglich.

·         Vorgeschrieben ist Schrittgeschwindigkeit. Bei zu hoher Geschwindigkeit besteht Entgleisungsgefahr.

·         Der Bahnübergang mit der Bundesstraße 281 darf nur auf Weisung eines Mitgliedes des Fördervereins überquert werden.

·         Vor Bahnübergängen mit Fußgängerüberwegen im Wald ist anzuhalten.

·         Zwischen zwei Draisinen ist ein Mindestabstand von 50 Metern einzuhalten.

·         An Bahnhöfen: vor jeder Weiche anhalten, absteigen, über die Weiche schieben, danach wieder aufsteigen.

·         Das Fahrtgeld ist vor der Fahrt zu entrichten und wird nicht rückerstattet.

·         Mit dem Antritt der Fahrt werden alle Bedingungen anerkannt.


Termine des Fördervereins:

 

2008

 

29.03.2008     Freischneiden der Strecke auf 2 m Breite, Treffpunkte um 10.00 Uhr an den Bahnhöfen Probstzella, Gräfenthal und Taubenbach

 

05.04.2008      Freischneiden der Strecke auf 2 m Breite, Treffpunkte um 10.00 Uhr an den Bahnhöfen Gräfenthal und Taubenbach

 

17.05.2008     Freischneiden der Strecke auf 2 m Breite, Treffpunkt 9.00 Uhr am Viadukt in Gräfenthal, der Sommersdorfer Brücke und dem Bahnhof Lichte.

 

05.2008           Die Deutsche Regionaleisenbahn beantragt die Konzession

 

14.06.2008      Bundesverbandstag des Deutschen Bahnkunden Verbands in Probstzella mit Vortrag von Dr. Wehr, Beginn 12.30Uhr

 

12.07.2008     Freischneiden der Strecke auf 2 m Breite, Treffpunkt 9.00 Uhr am Viadukt in Gräfenthal, in Gebersdorf am Teich und den Bahnhöfen Schmiedefeld und Lichte

 

17.7.2008        Streckenbesichtigung mit dem Gewerbeaufsichtsamt Gera zur Freigabe der Strecke für Draisinen

 

ab 12.08.2008 Durchlassprüfungen und Brückenprüfungen der Deutschen Regionaleisenbahn von Herrn Weber

 

06.09.2008      Aufräumen und Freischneiden des Bahnhofs Schmiedefeld. Treffen um 9 Uhr.

 

13.09.2008     Deutsche Schienenverkehrswochen mit offizieller Wiedereröffnung der Strecke

Beginnend vom Bahnhof Schmiedefeld werden von 9.00Uhr bis 18.00Uhr Draisinenfahrten mit mehreren Draisinen angeboten. Die Fahrt geht über den Bahnhof Lichte-Ost bis zum Viadukt in Lichte und zurück.

Die Fahrten sind stündlich für 10 Euro pro Person nur mit Voranmeldung buchbar.

 

 

2009

 

26.03.2009      Mitgliederversammlung in der Gaststätte „Alte Apotheke“ in Gräfenthal, 19.00 Uhr

 

01.05.2009      Hally Gally Lauf mit der Feuerwehr Schmiedefeld, von 9-13 Uhr auf dem Bahnhof Schmiedefeld

 

29.08.2009      Freischneiden der Strecke von Zopten nach Gräfenthal

 

Randnotiz:

Die Deutsche Regionaleisenbahn und der Deutsche Bahnkundenverband haben leider im Jahr 2009 und 2010 keinerlei erkennbare Aktivitäten gezeigt. 

Versprochen wurde schon für das Jahr 2008 sehr viel:

·         ein Brückenprüfer,

·         ein Werbungsflyer,

·         die Erstellung eines Muster-Betriebskonzepts,

·         ein Unimog zum Freischneiden der Strecke

·         und vieles mehr…

Einzige Aktivität war die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge von unseren Konten. Viele fragen sich schon, wofür eigentlich?

Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist durch dieses Verhalten fast auf den Nullpunkt gesunken.

Es wäre wünschenswert, wenn auf die blumenreichen Worte nun endlich auch Taten folgen würden!!!

 

2010

 

03.04.2010      Eröffnung der Draisinensaison 2010

 



 

Die Satzung des Fördervereins:

Förderverein Max-& Moritzbahn e.V

 
 

 

 

 


§ 1 Name und Sitz

 

(1) Der Verein führt den Namen „Deutscher Bahnkunden-Verband - Förderverein Max-& Moritzbahn e.V.". Kurzform: > DBV-Förderverein Max-& Moritzbahn e.V.<.

 

(2) Er wurde am 24. Januar 2008 in Probstzella gegründet, hat seinen Sitz in Gräfenthal und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Rudolstadt eingetragen werden.

 

(3) Der DBV-Förderverein „Max-&Moritzbahn" ist Objektverband des Deutschen Bahnkunden-Verbandes e.V. -Bundesverband- (DBV) gem. § 4 Abs. 1 der DBV-Bundessatzung, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist..

 

(4) Für Angelegenheiten, die durch diese Satzung nicht oder nicht ausreichend geregelt sind, ist die Bundessatzung des DBV in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.

§ 2 Zweck

 

Zwecke des Vereins sind:

 

- Die Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke Probstzella - Ernsthal

Mit der Wiederinbetriebnahme soll ein Bahnbetrieb mit touristischem Schwerpunkt mittels Triebwagen, Draisine oder Dampfbetrieb mit Ziel Planverkehr geschaffen werden

 

- die Förderung der Volksbildung und Jugendarbeit:

Hierzu bedient sich der Verein der Bildungseinrichtungen seines Bundesverbandes, in der durch Vortrags- und Lehrveranstaltungen, Diskussionen und ähnlichen Aktivitäten jedermann Gelegenheit haben soll, sich auf dem Gebiete des Schienenverkehrs und den damit verwandten Themenkreisen über allgemein interessierende Zusammenhänge zu informieren. Schwergewicht liegt hierbei im Heranführen der Jugend an umwelt-verträgliches Verkehrsverhalten. Außerdem unterrichtet er die Öffentlichkeit über diese Themen durch redaktionelle Beteiligung an einer verbandsgetragenen Zeitung bzw. über Faltblätter (Flyer). Ein Schwerpunkt seiner Arbeit besteht in der Aufklärung der Öffentlichkeit über die Not-wendigkeit der verkehrlichen Bahninfrastruktur im Bereich der Strecke Saalfeld - Sonneberg

 

- die Beschaffung von Mitteln und Spenden

(z. B. durch Veranstaltungen, und durch direkte Ansprache von Firmen und Personen)

 

     - die Förderung des Umweltschutzes:

Dieses soll insbesondere erreicht werden durch die Schaffung bzw. Förderung des öffentlichen Bewusstseins zur Reinhaltung der Luft und Vermeidung unnötiger Schadstoffemissionen. Insbesondere soll die Bedeutung des umweltverträglichen Schienenverkehres für den Schutz der Atmosphäre in der Naturregion des im südlichen Thüringer Waldes der Bevölkerung nahe gebracht werden.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein ist politisch und wirtschaftlich unabhängig sowie parteipolitisch, rassisch und konfessionell neutral. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Sein Zweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.

 

(2) Mittel des Vereines dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwandt werden. Mit Ausnahme hauptamtlich tätiger Mitarbeiter erhalten Mitglieder keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Auf Antrag kann der Vorstand des Fördervereins für besondere Aufwendungen, die das übliche Maß der Vereinstätigkeit übersteigen Aufwandsentschädigung gewähren.

§ 4 Mitgliedschaft

 

(1) Der Verein besteht aus natürlichen und juristischen Personen.

 

(2) Korporative Mitglieder gelten als Einzelmitglieder und wirken im Verein durch einen gesetzlichen Vertreter mit.

 

(3)Minderjährige können Mitglied werden, wenn sie die Zustimmung ihres gesetzlichen  Vertreters beibringen. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Mitglieder, soweit nicht ein Gesetz oder diese Satzung entgegenstehen.

(4) Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Erklärung des Beitrittes gegenüber dem Bundesvorstand des Deutschen Bahnkunden-Verbandes e.V. erworben. Sie beginnt mit der Zahlung des ersten Jahresbeitrages. Die Erklärung zur Mitgliedschaft kann auch dem Vorstand des Fördervereins gegenüber abgegeben werden, der die erforderliche Weiterleitung zum Bundesvorstand des Deutschen Bahnkunden-Verbandes e.V. übernimmt.

 

(5) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme am gesamten inhaltlichen Geschehen des Fördervereins und des Deutschen Bahnkunden-Verbandes sowie zur Antragstellung an die Organe.

 

(6) Die Mitgliedschaft verpflichtet zum Eintreten für die Ziele des Vereines und des Dachverbandes, zur Einhaltung von Satzung und Beschlüssen sowie zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge.

 

(7 )Die Mitgliedschaft endet durch:

- jederzeitigen Austritt mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem Bundesvorstand des Deutschen Bahnkunden-Verbandes e.V., wobei eine Rückzahlung überzahlter Beiträge nicht erfolgt. Eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand des Fördervereins ist ebenfalls möglich, Verfahren analog Pkt. 4 Satz 3.

 

- Ausschluss, dieser erfolgt bei vereins- oder Verbandsschädigendem oder unehrenhaftem Verhalten inner- und außerhalb des Vereines oder Verstößen gegen Satzung, Beschlüsse oder Interessen des Vereines sowie bei einem Beitragsrückstand von mehr als zwei Kalenderjahren durch Beschluss des Bundesverbandsrats des Deutschen Bahnkunden-Verbandes e.V.

 

§ 5 Beiträge

 

(1) Die Mindesthöhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Beitragsordnung des DBV-Bundesverbands festgesetzt, die der Förderverein von diesem übernimmt.

(2) Die Beitragsordnung wird durch den Bundesverbandstag des Deutschen Bahnkunden-Verband e.V. beschlossen und fortgeschrieben.

 

(3) Zusätzlich kann eine Umlagenordnung bzw. Förderbeiträge durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden die ausschließlich für die Zwecke des Fördervereins bestimmt ist. Über Verfahrensweisen mit den Mitgliedsbeiträgen gem. Abs. 1 trifft der Förderverein entsprechende Vereinbarungen mit dem DBV-Bundesverband. Der Förderverein hat nach Eintragung in das Vereinsregister eigene Finanz- und Anlagenverantwortung.

 

(4) In begründeten Fällen kann auf Antrag einem Mitglied Beitragsermäßigung oder –befreiung für das laufende Jahr gewährt werden.

 

§ 6 Organe

(1) Im Verein bestehen folgende Organe:

-     die Mitgliederversammlung

-          der Vorstand

 

§ 7 Mitgliederversammlung

 

(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Fördervereines. Sie besteht aus sämtlichen Mitgliedern.

(2) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich durch den Vereinsvorstand schriftlich unter Angabe von Veranstaltungsort, Zeit und Tagesordnung spätestens 14 Tage (Datum des Versandnachweises) vor ihrer Abhaltung einzuberufen.

 

(3) Der Vereinsvorstand setzt bei Ausschreibung der Mitgliederversammlung eine Antragsfrist fest. Anträge die schriftlich vor der Einberufung der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand eingehen, sind in der Bekanntgabe der Tagesordnung zu berücksichtigen. Über die Aufnahme anderer oder nicht rechtzeitig eingegangener Anträge in die Tagesordnung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit. Auf der Mitgliederversammlung selbst, können nur sich aus dem Versammlungsverlauf ergebende Initiativanträge gestellt werden.

 

(4) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 30 Prozent aller Mitglieder anwesend sind. jedes Mitglied hat nur eine Stimme.

 

(5) Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so findet binnen vier Wochen unter Wegfall der Einladungsfrist eine Wiederholung mit gleicher Tagesordnung statt. In diesem Fall gilt Absatz 4 nicht und die Mitgliederversammlung ist dann mit den erschienenen Mitgliedern beschlussfähig.    

 (6)  Die Mitgliederversammlung hat folgende Hauptaufgaben:

A) jährliche Entgegennahme und Feststellung der 

-          Rechenschaftsberichte,

-          Entlastung des Vereinsvorstandes,

-          Beschlussfassung über die Anträge,

-          Beschlussfassung über die Satzung,

-          Verabschiedung des Jahreshaushaltsplanes.

B) Wahl des Vereinsvorstandes alle 3 Jahre.

 

§ 8 Vereinsvorstand

 

Der Vorstand nach §26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Sie haben jeweils Alleinvertretungsbefugnis.

 

Einem erweiterten Vorstand gehören zusätzlich an der Schatzmeister sowie zwei Beisitzer.

 

 

§ 9 Revision

 

(1) Die Mitgliederversammlung wählt zum Zwecke der Kassenprüfung zwei Revisoren.

(2) Die Vereinskasse ist jährlich zu überprüfen.

§ 10 Wahlen und Abstimmungen

(1) Wahlen zum Vereinsvorstand und zu den Revisoren finden auf eine Amtsdauer von drei Jahren statt.

 

(2) Nachwahlen finden nur für den Rest der laufenden Amtszeit statt. Beim Rücktritt des Vereinsvorsitzenden finden Neuwahlen statt.

 

(3) Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen.

 

(4) Das aktive Wahlrecht ist nicht übertragbar und kann nur persönlich ausgeübt werden. Dies gilt auch für Vertreter juristischer Personen oder anderer Personenvereinigungen.

 

(5) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Hierbei werden Enthaltungen nicht als gültige Stimmen gezählt. Hat kein Kandidat diese Mehrheit erreicht, findet unter den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl eine Stichwahl statt. Dieser Wahlgang wird mit relativer Mehrheit entschieden.

 

(6) Abstimmungen müssen im 1. Wahlgang ein absolutes und im 2. Wahlgang nur ein relatives Mehrheitsergebnis aufweisen. jeder Beschlussgegenstand darf innerhalb von zwölf Monaten nur einmal zur Abstimmung gestellt werden.

 

(7) In der Mitgliederversammlung gilt bei Stimmengleichheit der Gegenstand der      Beschlussfassung als abgelehnt. Im Vereinsvorstand gibt die Stimme des Vereinsvorsitzenden den Ausschlag.

 

(8) Für Satzungsänderungen und Abänderungen des Vereinszweckes ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

 

(9) Wenn ein anwesender Stimmberechtigter es wünscht, muss geheim abgestimmt werden. Eine Begründung muss hierfür nicht abgegeben werden, und eine Aussprache darüber findet nicht statt.

§ 11 Protokolle und Geschäftsordnung

(1) Über Beschlüsse aller Organe sind Ergebnisprotokolle zu erstellen, die vom Protokollführer und dem jeweiligen Sitzungs- bzw. Versammlungsleiter zu unterzeichnen sind. Sie sind den Mitgliedern bekannt zu geben.

 

(2) Die Geschäftsordnung richtet sich nach den allgemeinen parlamentarischen Regeln.

§ 12 Auflösung

 

(1) Die Auflösung des Vereins kann nur von einer eigens dafür einberufenen Mitgliederversammlung mit der Dreiviertelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden und bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung durch den Bundesverbandsrat des DBV.

 

(2) Der Bundesverbandsrat ernennt auf Vorschlag der Mitgliederversammlung die Liquidatoren.

 

(3) Das bei der Auflösung des Vereines oder beim Wegfall eines gemeinnützigen Vereinszweckes noch vorhandene Vermögen darf nur für ausschließlich gemeinnützige Zwecke an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende andere DBV-Gliederung oder mit Zustimmung des DBV ­Bundesverbandsrats an eine entsprechende externe Institution übertragen werden. Die Einwilligung des Finanzamts Pößneck ist vor Ausführung vorbezeichneter Beschlüsse einzuholen.

§ 13 Schlussbestimmungen

 

(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

(2) Der Gerichtsstand des Fördervereins ist Rudolstadt.

 

(3) Für alle in dieser Satzung nicht abschließend geregelten Punkte gilt die Satzung des Deutschen Bahnkunden-Verbandes e.V. -Bundesverband-, eingetragen unter Nr. VR 1 30 65 Nz beim Amtsgericht Charlottenburg.

(4) Diese Satzung wurde am …………………………………  beschlossen.

 

Beitrittserklärung:

Bilder\Antrag Verein.pdf


Andere Draisinenstrecken in Thüringen:


Kanonenbahn in Lengenfeld unterm Stein

·  Reservieren kann man die Draisinen unter Tel. 036027-78866 oder info@kanonenbahn-ev.de

 

Thüringer Oberlandbahn in Ziegenrück

Termin für Draisinenfahrten am 19. und 20. Juli 2008.

Etwa 25 Draisinen aus ganz Deutschland warten auf Sie, siehe auch www.drehscheibe-online.de unter „Termine“ Oder http://www.omc-gera.de/

Buchung  beim Fremdenverkehrsamt Ziegenrück unter 036483/22649

Vereinsvorsitzender Herr Fallenbeck, email: fallenbeck@t-online.de

 


Links über Draisinen:

Saalfelder Lokschuppen, Modelleisenbahn und Zubehör, Bahnhofstr. 10, www.saalfelder-lokschuppen.de

 

 


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last update: 025.08.10