Max
und Moritz Erlebnisbahn
mit
Draisinen
Herzlich
willkommen auf einer der schönsten Draisinenstrecke Deutschlands!
Anders
als bei den vielen Flachlandstrecken können Sie hier langfristig über fünf
Viadukte und durch einen Tunnel fahren.

Der
Name Max und Moritz Bahn
Der
Name resultiert aus dem Transport von Eisenerz aus den Schmiedefelder Gruben
zur Maxhütte in Unterwellenborn und der Anlieferung zur Porzellanfabrik Moritz
in Schmiedefeld
Geschichte

Eröffnung
des Teilstücks Probstzella -Taubenbach am 15.10.1898
Eröffnung
des Teilstücks Taubenbach -Wallendorf am 18.01.1899
Eröffnung des Teilstücks Wallendorf - Ernstthal am 01.11.1913
Einstellung
des Verkehrs am 22.1.1997

Die
23km lange Strecke mit fünf bis zu 31m hohen und 258m langen Viadukten und einem Tunnel führt vom DB
Bahnhof Probstzella (365mNN) über die Bahnhöfe Zopten, Gräfenthal, Gebersdorf,
Lippelsdorf, Schmiedefeld bzw. Taubenbach (661mNN), Lichte-Ost, Lichte bis nach
Ernstthal (770mNN). Ab Ernstthal verkehrt dann wieder die Südthüringen Bahn.
Die
Wiederbelebung
Im
Jahr 2006 fing alles damit an, dass sich der Schlossherr von Schloß Wespenstein
aus Gräfenthal von einem Draisinenclub in Hamburg eine Draisine kaufte. Die
Probefahrt fand am 17.4.2006 auf dem Bahnhof Gräfenthal statt.
Der Deutsche
Bahnkundenverband pachtete dann 2007 die
Strecke und kümmert sich seither um die Infrastruktur.

Der
Förderverein
Der Förderverein des Deutschen
Bahnkunden Verbandes wurde 2008 gegründet.

Mit Hilfe der Feuerwehren erfolgt 2008
das Freischeiden der Strecke. Der
Schlossherr von Schloß Wespenstein sponsorte das Bier und jeweils ein
Bürgermeister der Anliegerorte Gulasch aus der Gulaschkanone.
Termine
und Buchung
Die
Draisinen können telefonisch oder persönlich im Schloß Wespenstein gebucht
werden, siehe Rubrik Kontakte. Abfahrten sind samstags und sonntags alle drei
Stunden, also um 10 Uhr, um 13 Uhr und um 16 Uhr. Für große Gruppen ab 15
Personen führen wir Fahrten auch an Wochentagen durch.
Nur
mit Voranmeldung!
Offizielle
Eröffnung der Strecke am 13.9.2008, siehe unten.
Fahrstrecke
und Preise, Personenanzahl

Die
Fahrten beginnen alle am Bahnhof Schmiedefeld bei Gräfenthal. Vorsicht, es gibt
2 Schmiedefeld: die richtige Postleitzahl lautet 98739 !!! Gräfenthal liegt in
Thüringen südlich von Saalfeld zwischen Reichmannsdorf (B281) und Probstzella
(B85).
Erleben
Sie bis zum Bahnhof Lichte-Ost die schöne Aussicht und lassen Sie sich dann
über das Viadukt in Lichte mühelos herunterrollen. Dann geht es bergauf durch
den Wald und über das Finsterer Grund Viadukt bis fast nach Ernstthal. Hier ist
Endstation. Die Draisine wird gedreht und Sie fahren zuerst berab und das
letzte Stück wieder bergauf zurück zum Bahnhof Schmiedefeld. Für ganz
Durchtrainierte gibt es am Ende noch die Möglichkeit durch den schönen
Thüringer Wald bergab bis zum Lippelsdorfer Tunnel und zurück zum Bahnhof
Schmiedefeld zu fahren.
Es
stehen Fahrraddraisinen für 1-3 Personen und 3-5 Personen zur Verfügung. Für
ganz Untrainierte wird eine Draisine ohne Muskelkraft für maximal 12 Personen
empfohlen. Man kann auch mehrere Draisinen mieten.
Die
Fahrt dauert etwa zwei bis drei Stunden und kostet für Erwachsene 15 Euro und
für Kinder 5 Euro.
Im Preis enthalten ist ein
Freigetränk in der Schlossgaststätte von Schloss Wespenstein.

Kontakte und Anfragen
Förderverein
Max und Moritzbahn
Schloßberg
1,
98743
Gräfenthal.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Anmeldungen
unter webmaster@schloss-wespenstein.de
Oder
Tel
0176 9653 2338
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
!!! Schnäppchen / Angebote !!!
Alle Fahrten lassen sich mit Schloss Wespenstein
(Hotel, Führung, Ritteressen) kombinieren.
Außerdem bieten wir: geführte Wanderungen,
Grenzmuseum, Bergwerk Morassina, Quadtouren, Porzellanmuseum,
Schmiedevorführung.
!!! Fragen Sie danach !!!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s):
· Alle Fahrten werden vom Förderverein Max und Moritzbahn veranstaltet.
· Alle Fahrten finden auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Fördervereins statt. Das gilt insbesondere für Personenschäden.
· Bei Beschädigungen an den Draisinen haftet der Fahrer vollumfänglich.
· Vorgeschrieben ist Schrittgeschwindigkeit. Bei zu hoher Geschwindigkeit besteht Entgleisungsgefahr.
· Der Bahnübergang mit der Bundesstraße 281 darf nur auf Weisung eines Mitgliedes des Fördervereins überquert werden.
· Vor Bahnübergängen mit Fußgängerüberwegen im Wald ist anzuhalten.
· Zwischen zwei Draisinen ist ein Mindestabstand von 50 Metern einzuhalten.
· An Bahnhöfen: vor jeder Weiche anhalten, absteigen, über die Weiche schieben, danach wieder aufsteigen.
· Das Fahrtgeld ist vor der Fahrt zu entrichten und wird nicht rückerstattet.
· Mit dem Antritt der Fahrt werden alle Bedingungen anerkannt.
Förderverein
Max-& Moritzbahn e.V
§ 1
Name und Sitz
(1)
Der Verein führt den Namen „Deutscher
Bahnkunden-Verband - Förderverein Max-& Moritzbahn e.V.". Kurzform:
> DBV-Förderverein Max-& Moritzbahn e.V.<.
(2)
Er wurde am 24. Januar 2008 in Probstzella gegründet, hat seinen Sitz in
Gräfenthal und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Rudolstadt
eingetragen werden.
(3)
Der DBV-Förderverein „Max-&Moritzbahn" ist Objektverband des Deutschen
Bahnkunden-Verbandes e.V. -Bundesverband- (DBV) gem. § 4 Abs. 1 der
DBV-Bundessatzung, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist..
(4)
Für Angelegenheiten, die durch diese Satzung nicht oder nicht ausreichend
geregelt sind, ist die Bundessatzung des DBV in der jeweils gültigen Fassung
anzuwenden.
§ 2
Zweck
Zwecke des
Vereins sind:
- Die
Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke Probstzella - Ernsthal
Mit der
Wiederinbetriebnahme soll ein Bahnbetrieb mit touristischem Schwerpunkt mittels
Triebwagen, Draisine oder Dampfbetrieb mit Ziel Planverkehr geschaffen werden
- die
Förderung der Volksbildung und Jugendarbeit:
Hierzu
bedient sich der Verein der Bildungseinrichtungen seines Bundesverbandes, in
der durch Vortrags- und Lehrveranstaltungen, Diskussionen und ähnlichen Aktivitäten
jedermann Gelegenheit haben soll, sich auf dem Gebiete des Schienenverkehrs und
den damit verwandten Themenkreisen über allgemein interessierende Zusammenhänge
zu informieren. Schwergewicht liegt hierbei im Heranführen der Jugend an
umwelt-verträgliches Verkehrsverhalten. Außerdem unterrichtet er die
Öffentlichkeit über diese Themen durch redaktionelle Beteiligung an einer
verbandsgetragenen Zeitung bzw. über Faltblätter (Flyer). Ein Schwerpunkt
seiner Arbeit besteht in der Aufklärung der Öffentlichkeit über die
Not-wendigkeit der verkehrlichen Bahninfrastruktur im Bereich der Strecke
Saalfeld - Sonneberg
- die Beschaffung von Mitteln und Spenden
(z. B. durch
Veranstaltungen, und durch direkte Ansprache von Firmen und Personen)
- die Förderung des Umweltschutzes:
Dieses soll
insbesondere erreicht werden durch die Schaffung bzw. Förderung des
öffentlichen Bewusstseins zur Reinhaltung der Luft und Vermeidung unnötiger
Schadstoffemissionen. Insbesondere soll die Bedeutung des umweltverträglichen Schienenverkehres
für den Schutz der Atmosphäre in der Naturregion des im südlichen Thüringer
Waldes der Bevölkerung nahe gebracht werden.
§ 3
Gemeinnützigkeit
(1) Der
Verein ist politisch und wirtschaftlich unabhängig sowie parteipolitisch,
rassisch und konfessionell neutral. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Sein Zweck ist nicht auf
einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.
(2) Mittel des
Vereines dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwandt werden. Mit Ausnahme
hauptamtlich tätiger Mitarbeiter erhalten Mitglieder keine Zuwendung aus
Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des
Vereines fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt
werden.
Auf Antrag
kann der Vorstand des Fördervereins für besondere Aufwendungen, die das übliche
Maß der Vereinstätigkeit übersteigen Aufwandsentschädigung gewähren.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Der
Verein besteht aus natürlichen und juristischen Personen.
(2)
Korporative Mitglieder gelten als Einzelmitglieder und wirken im Verein durch
einen gesetzlichen Vertreter mit.
(3)Minderjährige
können Mitglied werden, wenn sie die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters beibringen. Sie haben die gleichen
Rechte und Pflichten wie die übrigen Mitglieder, soweit nicht ein Gesetz oder
diese Satzung entgegenstehen.
(4) Die
Mitgliedschaft wird durch schriftliche Erklärung des Beitrittes gegenüber dem
Bundesvorstand des Deutschen Bahnkunden-Verbandes e.V. erworben. Sie beginnt
mit der Zahlung des ersten Jahresbeitrages. Die Erklärung zur Mitgliedschaft
kann auch dem Vorstand des Fördervereins gegenüber abgegeben werden, der die
erforderliche Weiterleitung zum Bundesvorstand des Deutschen
Bahnkunden-Verbandes e.V. übernimmt.
(5) Die
Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme am gesamten inhaltlichen Geschehen des
Fördervereins und des Deutschen Bahnkunden-Verbandes sowie zur Antragstellung
an die Organe.
(6) Die
Mitgliedschaft verpflichtet zum Eintreten für die Ziele des Vereines und des
Dachverbandes, zur Einhaltung von Satzung und Beschlüssen sowie zur Zahlung der
Mitgliedsbeiträge.
(7 )Die
Mitgliedschaft endet durch:
-
jederzeitigen Austritt mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem
Bundesvorstand des Deutschen Bahnkunden-Verbandes e.V., wobei eine Rückzahlung
überzahlter Beiträge nicht erfolgt. Eine schriftliche Erklärung gegenüber dem
Vorstand des Fördervereins ist ebenfalls möglich, Verfahren analog Pkt. 4 Satz
3.
-
Ausschluss, dieser erfolgt bei vereins- oder Verbandsschädigendem oder
unehrenhaftem Verhalten inner- und außerhalb des Vereines oder Verstößen gegen
Satzung, Beschlüsse oder Interessen des Vereines sowie bei einem
Beitragsrückstand von mehr als zwei Kalenderjahren durch Beschluss des
Bundesverbandsrats des Deutschen Bahnkunden-Verbandes e.V.
§
5 Beiträge
(1)
Die Mindesthöhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Beitragsordnung des
DBV-Bundesverbands festgesetzt, die der Förderverein von diesem übernimmt.
(2) Die Beitragsordnung wird durch den
Bundesverbandstag des Deutschen Bahnkunden-Verband e.V. beschlossen und
fortgeschrieben.
(3) Zusätzlich kann eine
Umlagenordnung bzw. Förderbeiträge durch die Mitgliederversammlung beschlossen
werden die ausschließlich für die Zwecke des Fördervereins bestimmt ist. Über
Verfahrensweisen mit den Mitgliedsbeiträgen gem. Abs. 1 trifft der Förderverein
entsprechende Vereinbarungen mit dem DBV-Bundesverband. Der Förderverein hat
nach Eintragung in das Vereinsregister eigene Finanz- und Anlagenverantwortung.
(4) In begründeten Fällen kann auf
Antrag einem Mitglied Beitragsermäßigung oder –befreiung für das laufende Jahr
gewährt werden.
§
6 Organe
(1) Im Verein
bestehen folgende Organe:
- die Mitgliederversammlung
-
der Vorstand
§
7 Mitgliederversammlung
(1)
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Fördervereines. Sie besteht
aus sämtlichen Mitgliedern.
(2)
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich durch den
Vereinsvorstand schriftlich unter Angabe von Veranstaltungsort, Zeit und
Tagesordnung spätestens 14 Tage (Datum des Versandnachweises) vor ihrer
Abhaltung einzuberufen.
(3)
Der Vereinsvorstand setzt bei Ausschreibung der Mitgliederversammlung eine
Antragsfrist fest. Anträge die schriftlich vor der Einberufung der
Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand eingehen, sind in der Bekanntgabe
der Tagesordnung zu berücksichtigen. Über die Aufnahme anderer oder nicht
rechtzeitig eingegangener Anträge in die Tagesordnung entscheidet die Mitgliederversammlung
mit einer Zweidrittelmehrheit. Auf der Mitgliederversammlung selbst, können nur
sich aus dem Versammlungsverlauf ergebende Initiativanträge gestellt werden.
(4)
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 30 Prozent aller Mitglieder
anwesend sind. jedes Mitglied hat nur eine Stimme.
(5)
Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so findet binnen vier
Wochen unter Wegfall der Einladungsfrist eine Wiederholung mit gleicher
Tagesordnung statt. In diesem Fall gilt Absatz 4 nicht und die
Mitgliederversammlung ist dann mit den erschienenen Mitgliedern
beschlussfähig.
(6) Die Mitgliederversammlung hat folgende
Hauptaufgaben:
A)
jährliche Entgegennahme und Feststellung der
-
Rechenschaftsberichte,
-
Entlastung des Vereinsvorstandes,
-
Beschlussfassung über die Anträge,
-
Beschlussfassung über die Satzung,
-
Verabschiedung des
Jahreshaushaltsplanes.
B)
Wahl des Vereinsvorstandes alle 3 Jahre.
§
8 Vereinsvorstand
Der Vorstand
nach §26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden
Vorsitzenden. Sie haben jeweils Alleinvertretungsbefugnis.
Einem
erweiterten Vorstand gehören zusätzlich an der Schatzmeister sowie zwei
Beisitzer.
§
9 Revision
(1) Die Mitgliederversammlung wählt zum
Zwecke der Kassenprüfung zwei Revisoren.
(2) Die Vereinskasse ist jährlich zu
überprüfen.
§ 10 Wahlen und Abstimmungen
(1) Wahlen
zum Vereinsvorstand und zu den Revisoren finden auf eine Amtsdauer von drei
Jahren statt.
(2)
Nachwahlen finden nur für den Rest der laufenden Amtszeit statt. Beim Rücktritt
des Vereinsvorsitzenden finden Neuwahlen statt.
(3) Wahlen
sind grundsätzlich geheim durchzuführen.
(4) Das
aktive Wahlrecht ist nicht übertragbar und kann nur persönlich ausgeübt werden.
Dies gilt auch für Vertreter juristischer Personen oder anderer
Personenvereinigungen.
(5) Gewählt
ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Hierbei werden Enthaltungen nicht als gültige Stimmen gezählt. Hat kein
Kandidat diese Mehrheit erreicht, findet unter den beiden Kandidaten mit der
höchsten Stimmenzahl eine Stichwahl statt. Dieser Wahlgang wird mit relativer
Mehrheit entschieden.
(6)
Abstimmungen müssen im 1. Wahlgang ein absolutes und im 2. Wahlgang nur ein
relatives Mehrheitsergebnis aufweisen. jeder Beschlussgegenstand darf innerhalb
von zwölf Monaten nur einmal zur Abstimmung gestellt werden.
(7) In der
Mitgliederversammlung gilt bei Stimmengleichheit der Gegenstand der Beschlussfassung als abgelehnt. Im
Vereinsvorstand gibt die Stimme des Vereinsvorsitzenden den Ausschlag.
(8) Für
Satzungsänderungen und Abänderungen des Vereinszweckes ist eine
Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
(9) Wenn ein
anwesender Stimmberechtigter es wünscht, muss geheim abgestimmt werden. Eine
Begründung muss hierfür nicht abgegeben werden, und eine Aussprache darüber
findet nicht statt.
§ 11 Protokolle und Geschäftsordnung
(1) Über
Beschlüsse aller Organe sind Ergebnisprotokolle zu erstellen, die vom Protokollführer
und dem jeweiligen Sitzungs- bzw. Versammlungsleiter zu unterzeichnen sind. Sie
sind den Mitgliedern bekannt zu geben.
(2) Die
Geschäftsordnung richtet sich nach den allgemeinen parlamentarischen Regeln.
§
12 Auflösung
(1) Die Auflösung des
Vereins kann nur von einer eigens dafür einberufenen Mitgliederversammlung mit
der Dreiviertelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden und
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung durch den Bundesverbandsrat des DBV.
(2) Der Bundesverbandsrat
ernennt auf Vorschlag der Mitgliederversammlung die Liquidatoren.
(3) Das bei
der Auflösung des Vereines oder beim Wegfall eines gemeinnützigen
Vereinszweckes noch vorhandene Vermögen darf nur für ausschließlich
gemeinnützige Zwecke an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende
andere DBV-Gliederung oder mit Zustimmung des DBV Bundesverbandsrats an eine
entsprechende externe Institution übertragen werden. Die Einwilligung des
Finanzamts Pößneck ist vor Ausführung vorbezeichneter Beschlüsse einzuholen.
§ 13
Schlussbestimmungen
(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Der Gerichtsstand des Fördervereins ist Rudolstadt.
(3)
Für alle in dieser Satzung nicht abschließend geregelten Punkte gilt die
Satzung des Deutschen Bahnkunden-Verbandes e.V. -Bundesverband-, eingetragen
unter Nr. VR 1 30 65 Nz beim Amtsgericht Charlottenburg.
(4) Diese Satzung wurde am
………………………………… beschlossen.
Beitrittserklärung:
Kanonenbahn in Lengenfeld unterm Stein
· Reservieren kann man die Draisinen unter Tel. 036027-78866 oder info@kanonenbahn-ev.de
Thüringer Oberlandbahn in Ziegenrück
Termin für Draisinenfahrten am 19. und 20. Juli 2008.
Etwa 25 Draisinen aus ganz Deutschland warten auf Sie, siehe auch www.drehscheibe-online.de unter „Termine“ Oder http://www.omc-gera.de/
Buchung beim Fremdenverkehrsamt Ziegenrück unter 036483/22649
Vereinsvorsitzender Herr Fallenbeck, email: fallenbeck@t-online.de
Saalfelder Lokschuppen, Modelleisenbahn und Zubehör, Bahnhofstr. 10, www.saalfelder-lokschuppen.de